§1 Geltung der Geschäftsbedingungen
1) Alle Aufträge, Lieferungen und sonstige Dienstleistungen werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt, sofern sie nicht mit meiner ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die ich nicht ausdrücklich schriftlich anerkenne, sind für mich unverbindlich, auch wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche.
2) Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§2 Angebot, Bestellung, Vertragsabschluss
1) Meine Angebote und Preislisten sind hinsichtlich Menge, Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten freibleibend.
2) Vertragsgegenstand ist stets die Ware wie sie im Angebot durch mich beschrieben ist.
3) Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale oder ein darüber hinausgehender Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von mir schriftlich bestätigt wurden.
4) Die in Angeboten gemachten Angaben – insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich als verbindlich vereinbart.
5) Erklärungen von meiner im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag/geschlossenen Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur schriftliche Erklärungen durch mich über die Übernahme einer Garantie maßgeblich.
6) Mündliche oder schriftliche Bestellungen des Auftraggebers gelten als Angebot und werden als solche erst durch eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung durch mich verbindlich.
7) Ein Vertragsabschluss erfolgt durch die Ausführung einer Lieferung oder erst durch meine schriftliche Auftragsbestätigung und unter dem Vorbehalt, daß die der Auftragsbestätigung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
8) An Stelle einer schriftlichen Bestätigung kann bei kurzfristigen Lieferungen auch die ausgestellte Rechnung treten.
9) Besteller, die in fremden Auftrag handeln, ohne darauf hingewiesen zu haben, bleiben mir gegenüber in Vertragshaftung, bis die Bezahlung des vollen Rechnungsbetrages bei mir eingeht.
§3 Ausführungsunterlagen, Daten und Informationen
1) Vom Auftraggeber zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind mir frei Haus zu liefern. Sofern der Auftraggeber keine andere Versandart wünscht, sende ich die Unterlagen per DHL Paketdienst zurück.
2) Bei Datenlieferung übernehme ich keine Haftung für Mängel, die auf Datenübertragungsfehler zurückzuführen sind. Dies gilt besonders für die Übertragung von Daten via Datenfernübertragung und Datenträger jeglicher Art, für dessen Integrität und Datensicherheit ich keine Garantie übernehme. Bei Beschädigung oder Verlust der angelieferten Datenträger durch mich ist der Schadenersatz im Haftungsfall auf den einfachen Wert des Speichermediums (ohne digitale Daten) begrenzt.
3) Angaben, Informationen oder Änderungen vor und während eines Auftrages, die dem Endergebnis dienlich sind, wie Zeichnungen, Mengen-, Maß- und Farbangaben und Sonstiges, können nur als verbindlich angenommen und berücksichtigt werden, wenn diese schriftlich erfolgen.
4) Wenn Fehler oder fehlende Angaben, die vor der Weiter- und Verarbeitung ersichtlich oder feststellbar sind, wird der Auftraggeber hiervon schriftlich unterrichtet. Eventuell erforderliche Korrekturen werden auf Wunsch und soweit möglich von mir unter Berechnung des jeweils gültigen Stundensatzes ausgeführt und in Rechnung gestellt.
5) Vom Auftraggeber verschuldete Fehldrucke infolge nicht korrekter oder unvollständiger Daten bzw. Angaben werden von mir in voller Höhe in Rechnung gestellt.
6) Unter Berücksichtigung von §14 werden alle Daten, die mir zur Herstellung von Digitalproofs und Farbausdrucken übermittelt werden, nach einer Woche von meinem Datenträgern gelöscht. Ausgenommen hiervon sind Aufträge, die nicht zu den oben aufgeführten Dienstleistungen zählen. Für diese gilt eine zeitlich unbegrenzte Archivierung. Besteht zwischen mir und dem Auftraggeber seit mehr als fünf Jahren kein geschäftlicher Kontakt mehr, behalte ich mir vor, die archivierten Daten und gegebenenfalls vorhandene Unterlagen zu vernichten.
§4 Sorgfalts- und Geheimhaltungspflicht
1) Die vom Auftraggeber übergebenen Daten und Unterlagen werden von mir mit angemessener Sorgfalt behandelt.
2) Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller Ihr bei der Zusam-menarbeit bekannt gewordenen Informationen und Unterlagen laufender, alter und aktueller Produktionen, sowie allgemeine Geschäftsgeheimnisse des Geschäftspartners. Ziehen Sie dritte Personen heran, verpflichten sich diese zur gleichen Sorgfalt.
§5 Lieferfristen, Lieferung
1) Alle Aufträge werden unter Berücksichtigung einer einwandfreien Ausführung kurzfristig und termingerecht durchgeführt.
2) Liefertermine bedürfen zur Einhaltung und Verbindlichkeit einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sind bei Auftragserteilung schriftlich anzugeben.
3) Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine den Umständen entsprechende Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistungen und Material) verlangt werden.
4) Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers, als auch in dem eines Zulieferers-, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Naturgewalten sowie alle sonstigen Fälle höhere Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Sie berechtigt mich, in Erfüllung meiner Verpflichtung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Grundlage über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleibt unberührt.
5) Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muß der Auftraggeber bei Überschreiten der angegebenen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen.
6) Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder beim Auftraggeber unzumutbar ist, bin ich zu Teillieferungen berechtigt.
7) Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug erkenne ich nur dann, in Höhe des Auftragswertes an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich schriftlich auf das Schadensrisiko hinweist.
8) Falls auf Verlangen des Auftraggebers eine vorher vereinbarte Lieferfrist geändert wird, so bin ich berechtigt, die dadurch verursachten Kosten in Rechnung zu stellen.
§6 Verpackungs-, Versand- und Transportkosten, Gefahrübergang
1) Falls im Auftrag nicht anders vereinbart, erfolgt die Wahl des Versandweges und der Versandart durch mich nach bestem Ermessen. Wenn es Umfang und Art der Lieferung zulassen, versende ich per DHL Paketdienst an den Empfänger.
2) Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, Bestellers oder Empfängers. Auch im Falle einer frachtfreien Lieferung.
3) Der Abschluß einer Transportversicherung bleibt dem Auftraggeber überlassen.
4) Für Transportverzögerungen durch Dritte, verursacht durch Post, Kurier, Bahn, Frachtdienste übernehme ich keine Haftung.
5) Ich behalte mir vor, bei Kurierfahrten, Bahnexpress und Frachtdienst eine Verwaltungsgebühr in entsprechender Höhe des Aufwandes auf die echten Kosten aufzuschlagen.
6) Falls nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber die Kosten der Verpackung.
§7 Preise
1) Alle angegebenen Preise in Preislisten und Angeboten sind in EUR rein netto und schließen Mehrwertsteuer, Transport-, Versand-, Versicherungs- und Portokosten nicht mit ein.
2) Die Preise gelten ab Betriebsstätte.
3) Grundlage der Leistungsabrechnung ist die jeweils zur Zeit gültige Preisliste, sofern keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind.
4) Ich behalte mir vor, bei einem Auftrag unter EUR 100,- einen Mindermengenzuschlag von EUR 10,- in Rechnung zu stellen.
5) Preise, die Aufgrund geringer Information schriftlich und/oder mündlich abgegeben wurden, und damit einer Kostenschätzung nahe kommen, beruhen auf den Bedingungen der Eckdaten und Erfahrungswerten, die mir zum Zeitpunkt des Angebotes bekannt sind. Finden Veränderungen bezüglich Inhalt oder Umfang des Projektes statt, so führen diese zwangsläufig zu Preisdifferenzen.
§8 Zahlungsbedingungen
1) Zahlungsverpflichtungen an mich gelten erst dann als erfüllt, wenn ich über den Gegenwert meiner Forderung endgültig verfügen kann.
2) Zahlungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb 7 Kalendertagen mit 2% Skonto oder nach 14 Kalendertagen ohne Abzug, nach Lieferung oder Eingang der Rechnung zu leisten.
3) Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
4) Ich behalte mir die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Die Annahme eines Wechsels erfolgt nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Wechsel werden ohne Gewähr für richtiges Vorlegen und Protest angenommen.
5) Die Abnahme von Schecks erfolgt nur zahlungshalber.
6) Gutschriften über Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen der Wertstellung des Tages, an dem ich über den Gegenwert verfüge.
7) Der Auftraggeber darf gegenüber meinen Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von mir anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach §320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
8) Ich behalte mir vor, ab einem Auftragswert von EUR 3.000,– eine Anzahlung von 30% der Auftragssumme zu vereinbaren.
9) Akonto Forderungen für bereits erbrachte Leistungen sind sofort und ohne jeden Abzug zu leisten.
§9 Zahlungsverzug
1) Bei Zahlungsverzug bin ich berechtigt, ab der ersten Mahnung und einer Frist von fünf Tagen, den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen von 3% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen, im letzteren Fall bleibt dem Auftraggeber der Nachweis offen, daß keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind.
2) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer, nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann ich die Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen oder Leistungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware und Dienstleistungen zurückhalten sowie die Weiterverarbeitung laufender Aufträge einstellen.
§10 Eigentums- und Urheberrechte
1) In Bezug auf das Bestehen von Urheberrechten gehe ich davon aus, daß der Auftraggeber im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Auftraggeber hierfür allein; er hat mich von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei mir anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2) An allen kreativen Leistungen, die von mir erbracht wurden, insbesondere von mir entwickelte grafische Entwürfe, Bild- und Textmarken, Layouts, Fotografien, Texten, generierte Daten etc., behalte ich alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung.
3) Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
§11 Eigentumsvorbehalt bei Waren
1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung und bis zur Erfüllung aller Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber mein Eigentum. Anderenfalls behalte ich mir (uneingeschränktes) Zurückforderungsrecht gegenüber dem Auftraggeber vor.
2) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im Rahmen seines ordnungsgemäß geführten Geschäftsbetriebes zu ver- und bearbeiten sowie zu veräußern.
3) Mein Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Ver- und Bearbeitung entstehenden Erzeugnisse. Bei Verarbeitung, Verbindungen oder Vermischung der von mir gelieferten Waren mit Erzeugnissen, welche mir nicht gehören, erwerbe ich im Verhältnis des Wertes meiner Ware zum Fremderzeugnis Miteigentum an den dadurch entstehenden neuen Erzeugnissen. In diesen Fällen gilt der Auftraggeber insoweit als Verwahrer für mich.
4) Mit der Annahme meiner Ware tritt der Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung meiner Forderungen die, Ihm aus der Weiterveräußerung der in meinem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware gegen seine Abnehmer erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten an mich ab. Bei in meinem Miteigentum stehenden Waren jedoch nur bis zur Höhe des anteiligen Wertes (Fakturawert) meiner Ware. Ich nehme die Abtretung hiermit an.
5) Dem Auftraggeber ist die Einziehung der mir abgetretenen Forderung so lange gestattet, wie er seinen Verpflichtungen mir gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät.
6) Auf mein Verlangen hat der Auftraggeber mir die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen und die Abtretung dem Schuldner mitzuteilen.
7) Zugriff Dritter auf die in meinem Eigentum oder Miteigentum stehenden Waren und mir abgetretenen Forderungen sind mir vom Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen.
8) Der Auftraggeber darf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.
9) Die von mir zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Negative, Klischees, Lithographien und digitale Daten bleiben, auch wenn Sie gesondert berechnet werden, mein Eigentum und werden nicht ausgeliefert.
§12 Druckstandard, Druckmuster, Druckfreigabe
1) Die Herstellung der für den Offsetdruck beauftragten Drucksachen erfolgt nach der vom Forschungsinstitut der grafischen Industrie (FOGRA) gemeinsam mit dem Bundesverband für Druck und Medien (bvdm) entwickelten und in DIN ISO 12647 festgelegten Standardisierung für den Offsetdruck mit Prozessfarben.
2) Ich bin nicht verpflichtet, unverlangt eingereichte Ausdrucke der Druckdaten zur Kenntnis zu nehmen oder aufzubewahren. Das Gleiche gilt für andere Muster, z.B. Falz- oder Verarbeitungsmuster, Farbmuster, Druckerzeugnisse früherer Aufträge – egal ob diese bei mir oder bei anderen Druckereien hergestellt wurden.
3) Der Auftraggeber kann von mir gegen besondere Vergütung die Erstellung eines digitalen Ausdrucks der für den Auflagendruck umgewandelten druckreifen Daten und damit eine Simulation des späteren Druckergebnisses verlangen (Digitalproof).
4) Verlangt der Auftraggeber die entgeltliche Erstellung eines Digitalproofs durch mich nicht oder lehnt er die Prüfung eines kostenfrei für ihn erstellten Digitalproofs ab, so geht die Gefahr für alle Mängel, die bei dessen Erstellung und Prüfung durch den Auftraggeber vermieden worden wären, auf ihn über.
5) Der Digitalproof ist in den durch die gegenüber dem Auflagendruck unterschiedliche Beschaffenheit von Gerät und Bedruckstoff bedingten Toleranzgrenzen und im Rahmen des in (1) genannten Standards farbverbindliche Vorlage für das Druckergebnis.
6) Die Druck- und Fertigungsfreigabe gilt bereits mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt. Maßgeblich für meine Pflichten im anschließenden Fertigungsprozess ist der Zustand der Druckdaten zum Zeitpunkt ihres Zugangs bei mir, es sei denn dass ein Digitalproof erstellt wird.
9) Ich bin berechtigt, die Druckdaten des Auftraggebers automatisch weiterzuverarbeiten, ohne dass eine Ansicht der Daten nach Ausgabe auf einem PC-Ausgabegerät (Bildschirm, Drucker) erfolgt. Jedoch hat der Kunde das Recht, seine Daten gegen besondere Vergütung von mir ansehen und auf bestimmte Fehler überprüfen zu lassen (Datencheck).
10) Bin ich mit der Erstellung eines Digitalproofs beauftragt, so gilt die Druck- und Fertigungsfreigabe als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr nach Erstellung des Digitalproofs nicht unverzüglich widerspricht.
11) Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- und Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Imprimatur anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
§13 Abnahme von Montageleistungen
1) Ist der Auftraggeber, oder eine Ihn zu vertretende Person, bei Fertigstellung einer Montageleistung nicht anwesend, um diese abzunehmen, so wird der Auftraggeber von mir schriftlich unterrichtet, daß die Fertigstellung erbracht wurde und diese unverzüglich abzunehmen ist.
2) Nach Meldung der Fertigstellung hat eine Abnahme auf mein Verlangen auch in Teilabschnitten unverzüglich zu erfolgen.
3) Kommt es innerhalb von fünf Werktagen nach Meldung der Fertigstellung nicht zu einer Abnahme aus von mir nicht zu vertretenden Gründen, so gilt die Leistung mit Ablauf des fünften Werktages als abgenommen.
4) Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt. Etwa vorhandene Mängel berechtigen den Auftraggeber nur dann die Abnahme zu verweigern, wenn sie die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen.
§14 Korrekturen
1) Ich bin bei Mängeln, die ich nachweisbar zu vertreten habe, verpflichtet, die Korrekturen zu meinen Lasten auszuführen.
2) Mängel, die ich nachweisbar nicht zu vertreten habe, werden zu Lasten des Auftraggebers korrigiert. Der Auftraggeber räumt mir hierfür ausreichend Zeit ein.
§15 Verwahrung
1) Unter Berücksichtigung von §3 werden Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger, Digitaldaten und andere, der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse, egal ob sie vom Auftraggeber bzw. von Dritten auf seine Veranlassung hin zur Verfügung gestellt oder von mir zur Erbringung der vertraglichen Leistung angefertigt worden sind, nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
2) Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen hafte ich nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
3) Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
§16 Beanstandung und Gewährleistung
1) Ist der Kunde Vollkaufmann, hat der Auftraggeber die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zu Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen und mir gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen; §377 HGB gilt uneingeschränkt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreife- oder Produktionserklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreife- oder Produktionserklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung und Verarbeitung.
2) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von sechs Monaten nach Empfang der Ware beim Auftragnehmer eintrifft.
3) Bei berechtigten Beanstandungen bin ich nach meiner Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei den, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder mir oder meinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. §361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, mir oder meinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so hafte ich nicht für die dadurch verursachten Beeinträchtigungen des zu veredelnden oder weiterverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im übrigen verweise ich auf das AGB-Gesetz, §11, Ziffer 10b.
4) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5) Bei farbigen Reproduktionen, Folienschnitten und allen Druck- und Erfassungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
6) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials hafte ich nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall bin ich von meiner Haftung befreit, wenn ich meine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtrete. Ich hafte wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferranten durch mein Verschulden nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.
7) Bei Sieb- oder Offsetdrucksachen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papier- oder Folien-Sonderanfertigungen unter 1.000kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.
8) Bei Minderlieferungen kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Beträgt die Fehlmenge weniger als 10% der bestellten Menge, so steht mir das Recht zu, anstelle der Nacherfüllung den vereinbarten Preis im Verhältnis zur tatsächlich gelieferten Menge zu mindern. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind in diesem Falle ausgeschlossen.
§17 Gewährleistungsausschluss für Druckdaten des Auftraggebers
1) Ich drucke – wenn nicht schriftlich anders vereinbart – die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit in einem automatisierten maschinellen Prozess ohne vorherige manuelle oder individuelle Prüfung und übernehme daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Daten beruhen.
2) Eine Gewährleistung durch mich entfällt insbesondere für Druckdaten, die im RGB-Farbraum erstellt sind und/oder fehlende, defekte bzw. nicht eingebettete Schriften verwenden und/oder eine Auflösung von weniger als 300 ppi aufweisen und/oder deren Farbdeckung mehr als 300% beträgt.
§18 Haftung
1) Meine Erzeugnisse sind vor der Weiterverarbeitung (Arbeiten von grafischen Betrieben, Druckbetrieben, Buchbindern etc.) auf die Richtigkeit zu prüfen, da für Folgeschäden keine Haftung übernommen wird.
2) Ich hafte nicht für:
a) durch die Weiterverarbeitung zu vertretene Folgeschäden, auch nicht für Mängel an der technischen Ausführung oder hierdurch bedingte Schäden.
b) fehlerhafte, unvollständige oder wettbewerbsrechtlich nicht zu vertretene Aussagen in Form von Text, Wort und Bild.
c) durch höhere Gewalt, Brand, Wasser oder Diebstahl hervorgerufenen Verlust, Beschädigung oder dadurch entstandene Folgeschäden an vom Auftraggeber nach §3 übergebenen Unterlagen und Vorlagen.
3) Der durch mich im Haftungsfall zu leistende Schadenersatz ist auf einen Gesamtbetrag in Höhe des Auftragswertes, maximal jedoch auf EUR 12.500,– begrenzt.
§19 Datensicherheit, Datensicherung, Datenschutz
1) Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
2) Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Ich bin berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien der Druckdaten anzufertigen.
3) Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei mir in elektronischer Form gespeichert. Ich bin berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.
4) Ich bin berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten an Dritte, insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen, weiterzugeben, soweit dies zur Auftragsabwicklung oder zur Sicherung berechtigter Interessen durch mich erforderlich ist und schutzwürdige Belange des Auftraggebers dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Dritte, die mit der Auftragsdurchführung, der Aussendung und Entgegennahme von Post oder mit Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind.
5) Ich lösche personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt. Daten, die zur Rechtsverfolgung benötigt werden, werden gelöscht, nachdem das berechtigte Interesse durch mich an ihrer Speicherung endet.
§20 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in §4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird vereinbart, daß der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Neuss und Gerichtsstand das Amtsgericht Neuss (auch für Scheck- und Wechselklagen) geltend ist.
2) Grundsätzlich gilt das deutsche Recht. Soweit nicht anders vereinbart, ist dieses auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern anzuwenden.
§21 Schlußbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung, nach Möglichkeit durch eine Regelung, zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
Stand: 01.02.2020
Ergänzende AGB Webhosting
A. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
Ich erbringe alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Ich bin berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung meiner Interessen für den Kunden zumutbar sind. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („TLD“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Registrierungsbedingungen, die DENIC-Registrierungsrichtlinien sowie dieDENIC-Direktpreisliste.
Ich bin berechtigt, unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme).
Dem Kunden ist bekannt, das ich alle Hostingleistungen in Form virtueller Webserver erbringe, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Miete eines virtuellen Webservers entspricht der Miete von Speicherplatz und Rechenleistung eines Rechners, der mehrere virtuelle Server gleichzeitig betreibt. Ich habe keinen direkten Einfluss auf die Hardware des Webservers oder jede Art von Hard- und Software, die mit der Sicherstellung der Erreichbarkeit des Webservers im Internet direkt zu tun haben. In diesem Zusammenhang garantierte Eigenschaften des Webservers (Erreichbarkeit, Geschwindigkeit, etc.) sind vom Betreiber des Rechenzentrums garantiert und verantwortet.
B. Leistungspflichten
Ich gewährleiste eine Erreichbarkeit meiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in meinem Einflussbereich liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Ich kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechter-
haltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Web/Mail-Speicherplatz gemäß dem gebuchten Hosting-Paketes im Tarif enthalten. Das genutzte Speichervolumen ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Daten (z.B. Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datenvolumens entspricht ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.
C. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten, Domainrückkauf
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains werde ich im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Ich habe auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. Ich übernehme keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt mich der Kunde, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
Der Kunde ist verpflichtet, mir einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Kunde den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, mich unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, meine Anfragen über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und mir das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Kunden einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Kunden nicht unbillig beeinträchtigt.
D. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung
Ich bin berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen anzunehmen. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch mich oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Ich bin berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
Werden von Dritten gegenüber mir Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, bin ich berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden zu sperren.
Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch mich verschuldet worden ist.
Für den Fall, dass ich nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, bin ich berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende zu kündigen.
E. Preise und Zahlung
Ich bin berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall berechne ich Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und bin berechtigt, die Internet-Präsenzen und Mail-Accounts des Kunden sofort zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
Alle Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Hosting-Paket (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang.
Ich bin berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
F. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt mich von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner und die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht mir der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 (in Worten: fünftausend Euro).
Ich bin nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche unzulässig sind, bin ich berechtigt, das Hosting-Paket zu sperren. Ich werde den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
G. Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass mir die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des technischen Ansprechpartners für die Domain, des administrativen Ansprechpartners für die Domain und, falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. Ich behalte mir das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind. Die Vorhaltezeit für E-Mails beträgt mindestens 30 Tage.
Der Kunde verpflichtet sich, von mir zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und mich unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von mir nutzen, haftet der Kunde mir gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von mir abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten durch mich oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jede Anwendung auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung der Anwendung beginnt. Dies gilt auch für Anwendungen, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von mir erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an den Anwendungseinstellungen die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können.
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden oder versenden zu lassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. „Spamming“). Verletzt der Kunde die vorgenannte Pflicht, so bin ich berechtigt, das Hostimg-Paket unverzüglich zu sperren.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Ich bin berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Ich werde den Kunden
unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
Volumen für zusätzlichen Speicherplatz werde ich im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
Der Kunde verpflichtet sich, auf den bei mir abgelegten Präsenzen keine Foren/Chats zu betreiben, es sei denn, der Kunden enthält einen von mir zur Verfügung gestellten Dienst hierfür.
H. Datenschutz
Ich erhebe, verarbeite und nutze personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und – abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Ich weise den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass ich oder von mir beauftragte Dritte das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
I. Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Ergänzenden Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Stand: 01.02.2020